Staatsanwaltschaft Frankenthal

Wichtiger Hinweis

Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, bei einer Justizbehörde Klage per E-Mail zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen anzugeben.
Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich auf dem Prozessweg, per Telefax oder zu Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Rechtsantragsstelle) vorgenommen werden.

 

 

 

Aktuelles

In Ergänzung zur Pressemitteilung vom 28.08.2013 teilt die Staatsanwaltschaft Frankenthal zum Ergebnis der gestern durchgeführten Durchsuchungs- und Festnahmeaktion gegen den GMC Landau folgendes mit:

 

Bei der Aktion, die sich gegen Mitglieder und Unterstützer des GMC Landau, aber auch gegen mutmaßliche Waffenlieferanten und -erwerber richtete,...

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Die Staatsanwaltschaft Frankenthal und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz führen seit April 2012 gegen eine größere Gruppe Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz, des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln, des Inverkehrbringens von Falschgeld, der Urkundenfälschung sowie diverser Gewaltdelikte.

 

Die...

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Sicherheitskontrollen

Sicherheitskontrollen für Besucher

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können.

Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.

Ebenso ist Besuchern die Mitnahme von Tieren untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Blindenführ- und Assistenzhunde für dazu berechtigte Personen sowie Diensthunde der Polizei.

Hinweis nach dem Landestransparenzgesetz

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.

Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Eine Auskunftspflicht nach diesem Gesetz besteht für die Staatsanwaltschaften jedoch nur, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Auskünfte zu Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren werden nur nach den entsprechenden Prozessordnungen erteilt.