Staatsanwaltschaft Frankenthal

Wichtiger Hinweis

Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, bei einer Justizbehörde Klage per E-Mail zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen anzugeben.
Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich auf dem Prozessweg, per Telefax oder zu Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Rechtsantragsstelle) vorgenommen werden.

 

 

 

Aktuelles

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat die äußerst umfangreichen Ermittlungen gegen einen ehemaligen Frauenarzt in Schifferstadt abgeschlossen und Anklage zum Landgericht Frankenthal erhoben.

 

Dem ehemaligen Arzt wird zur Last gelegt, im Zeitraum von Mai 2008 bis August 2011 im Behandlungszimmer seiner damaligen Arztpraxis in Schifferstadt durch...

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Verdacht eines Tötungsdelikts

 

 

(Ludwigshafen) -  Tötungsdelikt in Oggersheim

 

Heute, am 12. November 2012 suchte ein 32-jähriger Kasache seine Mutter an deren Arbeitsstelle auf. Er teilte ihr mit, dass er seinen Vater geschlagen habe und flüchtete danach.

 

Die Ehefrau fand kurz darauf gegen 08.30 Uhr ihren 61-Jahre alten Mann mit massiven...

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Sicherheitskontrollen

Sicherheitskontrollen für Besucher

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können.

Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.

Ebenso ist Besuchern die Mitnahme von Tieren untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Blindenführ- und Assistenzhunde für dazu berechtigte Personen sowie Diensthunde der Polizei.

Hinweis nach dem Landestransparenzgesetz

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.

Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Eine Auskunftspflicht nach diesem Gesetz besteht für die Staatsanwaltschaften jedoch nur, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Auskünfte zu Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren werden nur nach den entsprechenden Prozessordnungen erteilt.