Staatsanwaltschaft Frankenthal

Wichtiger Hinweis

Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, bei einer Justizbehörde Klage per E-Mail zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen anzugeben.
Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich auf dem Prozessweg, per Telefax oder zu Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Rechtsantragsstelle) vorgenommen werden.

 

 

 

Aktuelles

Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen der Gasexplosion in Ludwigshafen-Edigheim am 23.10.2014

Im Verlauf einer Baumaßnahme kam es am 23.10.2014 im Bereich Ludwigshafen –Edigheim zu einer Gasexplosion, wobei das aus der beschädigten Gaspipeline austretende Gas an der Explosionsstelle eine über ca. 100 Meter hohe Flammensäule verursachte.

Dur...

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Einstellung des Todesermittlungsverfahrens wegen des Brandes mit mehreren Toten in einem Anwesen in Lambrecht

 

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) hat kürzlich das von ihr geführte Todesermittlungsverfahren eingestellt, da zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten nicht vorliegen.

Am 07.02.2019 gegen 23.30 Uhr...

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Sicherheitskontrollen

Sicherheitskontrollen für Besucher

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können.

Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.

Ebenso ist Besuchern die Mitnahme von Tieren untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Blindenführ- und Assistenzhunde für dazu berechtigte Personen sowie Diensthunde der Polizei.

Hinweis nach dem Landestransparenzgesetz

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.

Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Eine Auskunftspflicht nach diesem Gesetz besteht für die Staatsanwaltschaften jedoch nur, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Auskünfte zu Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren werden nur nach den entsprechenden Prozessordnungen erteilt.