Staatsanwaltschaft Frankenthal

Wichtiger Hinweis

Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, bei einer Justizbehörde Klage per E-Mail zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen anzugeben.
Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich auf dem Prozessweg, per Telefax oder zu Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Rechtsantragsstelle) vorgenommen werden.

 

 

 

Aktuelles

Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts des Totschlags gegen einen Pfleger des Seniorenheims in Lambrecht

Dem Beschuldigten lag zur Last, er habe am 20.02.2016 während seiner Spätschicht, für die er als Pflegefachkraft zuständig war, erkannt, dass sich eine Bewohnerin des Alten- und Pflegeheims „Lambrechter Tal“ der AWO in einem...

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Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen zwei Polizeibeamte wegen Schusswaffengebrauchs in Kirchheim an der Weinstraße

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat das Ermittlungsverfahren gegen eine Polizeibeamtin und einen Polizeibeamten eingestellt. 

Die durchgeführten umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal haben im...

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Sicherheitskontrollen

Sicherheitskontrollen für Besucher

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können.

Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.

Ebenso ist Besuchern die Mitnahme von Tieren untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Blindenführ- und Assistenzhunde für dazu berechtigte Personen sowie Diensthunde der Polizei.

Hinweis nach dem Landestransparenzgesetz

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.

Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Eine Auskunftspflicht nach diesem Gesetz besteht für die Staatsanwaltschaften jedoch nur, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Auskünfte zu Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren werden nur nach den entsprechenden Prozessordnungen erteilt.