In einem Ermittlungsverfahren wegen der Explosion am 17.10.2016 auf dem Gelände der BASF im Landeshafen Nord in Ludwigshafen hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal kürzlich die Ermittlungen abgeschlossen und Anklage gegen einen 62-jährigen Arbeiter einer Spezialfirma für Rohrleitungsbau wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung von 5 Menschen, der fahrlässigen Körperverletzung von 44 anderen Personen und der fahrlässigen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (§ 222, § 229, § 308 Abs. 1, 6, § 52 Strafgesetzbuch) zum Landgericht Frankenthal erhoben.
Nach Abschluss der durchgeführten Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft Frankenthal davon aus, dass der Angeschuldigte den Auftrag hatte, eine entleerte Propylenleitung mittels eines Winkelschleifers abzutrennen. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, aus Unachtsamkeit die Trennscheibe an einer daneben befindlichen Rohrleitung, welche mit einem leicht entzündbaren Gasabfallgemisch aus Buten befüllt war, seitlich, in der so genannten „Drei-Uhr-Stellung“, angesetzt zu haben.
Das nach dem Schnitt in das Rohr mit einem hohen Druck austretende Butengemisch hat sich sofort an den durch den Trennschleifer verursachten Funken entzündet und danebenliegende Leitungen massiv befeuert. Durch den enormen Druck und die Hitze der Befeuerung wurde eine Ethylenleitung so stark erhitzt, dass es ca. 6 Minuten nach dem Schnitt in das Rohr zu einer Explosion kam, welche weitere Brände und Explosionen an anderen Rohren verursachte. Infolgedessen starben 4 Feuerwehrleute sowie 1 Matrose eines im Hafen liegenden Tankmotorschiffs. Ferner erlitten 44 andere Personen Verletzungen, zumeist Brandwunden.
Der Angeschuldigte – welcher selbst schwere Brandverletzungen erlitten hat – hat durch seinen Verteidiger vortragen lassen, dass er keine Erinnerung an den Vorfall habe und dass er die eingetretenen Folgen außerordentlich bedauere.
Das Landgericht Frankenthal hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeschuldigten die Verhängung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
Relevante Hinweise auf ein strafbares Verhalten weiterer Personen im Zusammenhang mit den Explosionen haben sich im Laufe der intensiven Ermittlungen nicht ergeben.
Hubert Ströber
Leitender Oberstaatsanwalt