Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz

(Ludwigshafen) – Schnitt in Rohrleitung festgestellt

 

Im Rahmen intensiver Ermittlungen im engeren Tatortbereich konnte ein Einschnitt an einer Rohrleitung festgestellt werden. Dieser wurde offensichtlich mit einer Trennscheibe vorgenommen. 

 

An einer benachbarten Leitung waren zu diesem Zeitpunkt Wartungsarbeiten im Gange, bei denen ein Winkelschleifer zum Einsatz kam. Die angeschnittene Rohrleitung war von diesen Arbeiten ausgenommen. In dieser floss brennbares Raffinat.

 

Die Ermittlungsteams und Gutachter konzentrieren sich nun auf den Ablauf der Wartungsarbeiten und die  davor stattgefundenen Sicherheitsmaßnahmen. Die Klärung der Zusammenhänge zwischen dem Schnitt und der Explosion erfordert weitere umfangreiche Ermittlungen.

 

Um den betreffenden Leitungsabschnitt sicherstellen zu können, müssen umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen, insbesondere zur Gewährleistung der umfassenden Sicherheit, getroffen werden.

 

Die technischen Vorarbeiten, bei denen unter anderem die Leitungen gereinigt werden müssen, werden von der BASF in enger Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden durchgeführt.  

 

Hubert Ströber

Leitender Oberstaatsanwalt

 

 

Teilen

Zurück