Gegen einen inzwischen 26-jährigen Somalier, der sich seit 19.10.2022 in Untersuchungshaft befindet, hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) kürzlich Anklage wegen zweifachen Mordes und wegen versuchten Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 18.10.2022, gegen 12:05 Uhr, in der Philipp-Scheidemann-Straße mit einem Küchenmesser, das eine Klingenlänge von etwa 20 cm aufwies, nach kurzer Ansprache unvermittelt unter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers auf einen zufällig die Straße passierenden 20-Jährigen eingestochen zu haben, bis dieser zu Boden ging
Ein 35-jähriger Arbeitskollege des 20-Jährigen habe versucht, den Angeschuldigten von seinem Opfer wegzuziehen. Der Angeschuldigte habe daraufhin auf Grund eines neuen Tatentschlusses plötzlich und unvermittelt gezielt in Tötungsabsicht in die rechte Halsseite des 35-Jährigen gestochen. Der Angeschuldigte habe dabei beabsichtigt, den Hilfeleistenden auszuschalten, um seinen Angriff auf sein erstes Opfer fortsetzen zu können. Der 35-jährige Kollege habe nach dem Stich die Flucht ergriffen, sei jedoch etwa 30 Meter entfernt zu Boden gefallen und an der im beigebrachten Stichverletzung durch Verbluten am 18.10.2022 im Krankenhaus in Mannheim verstorben.
Wie von Anfang an geplant, habe der Angeschuldigte sodann seinen Angriff auf den 20-Jährigen fortgesetzt und in Tötungsabsicht auf dessen Kopf und Oberkörper eingestochen. Anschließend habe er dessen rechten Unterarm mit dem Küchenmesser abgetrennt und in der Adolf-Kolping-Straße auf den Balkon seiner ehemaligen Lebensgefährtin geworfen. Der 20-Jährige verstarb infolge des durch die Stichverletzungen ausgelösten Blutverlustes noch am Tatort.
Der Angeschuldigte habe den 20-Jährigen aus Wut und Eifersucht getötet, weil seine ehemalige Lebensgefährtin ihn verlassen hatte und er der Überzeugung war, sie habe einen neuen Lebenspartner. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass beide Opfer mit seiner ehemaligen Partnerin nicht bekannt waren.
Der Angeschuldigte habe dann einen Drogeriemarkt in der Comeniusstraße betreten und einen 27-jährigen Kunden an der Kasse angesprochen, wobei er das mitgeführte Küchenmesser hinter seinem Arm verborgen hielt. Unmittelbar darauf habe der Angeschuldigte dem 27-Jährigen plötzlich und für diesen nicht vorhersehbar einen Stich in den Brustbereich versetzt, um ihn zu töten. In diesem Moment betraten die ersten Polizeibeamten den Drogeriemarkt. Es gelang dem Opfer, sich durch den Haupteingang nach draußen zu schleppen, wo Passanten sogleich mit erforderlichen Rettungsmaßnahmen begannen. Währenddessen stellten die eingetroffenen Beamten der Polizeiwache Oggersheim im Drogeriemarkt den Angeschuldigten durch Schüsse und machten ihn kampfunfähig.
Der 27-Jährige befand sich in akuter Lebensgefahr und musste einer Notoperation unterzogen werden.
Der Angeschuldigte habe auch diesen Mann aus Wut und Eifersucht töten wollen.
Der Angeschuldigte hat sich gegenüber den Ermittlungsbehörden nicht zur Sache eingelassen.
Es wurde u. a. ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit in Auftrag gegeben. Der Sachverständige teilte nach der Untersuchung mit, dass der Angeschuldigte ihm gesagt habe, aus Wut und Eifersucht bewusst deutsche Männer angegriffen zu haben. Der Angeschuldigte ist nach vorläufiger Einschätzung des Gutachters schuldfähig.
Das Landgericht Frankenthal – Schwurgericht – hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
Angewendete Vorschriften: §§ 211, 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 5, 22, 23, 52, 53, 54, 66, 74 Strafgesetzbuch.
Hubert Ströber, Leitender Oberstaatsanwalt
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