Die Übersetzung der auf Grund des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Frankenthal nach hier gelangten tunesischen Ermittlungsunterlagen hat ergeben, dass die dortigen Behörden gegen ein tunesisches Brüderpaar wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Raubmordes zum Nachteil des Herrn Büchner ermitteln. Beide Tatverdächtige wurden in Untersuchungshaft genommen. Es liegen zumindest teilgeständige Aussagen der beiden jungen Männer vor.
Die tunesischen Behörden gehen derzeit davon aus, dass Herr Büchner wohl in seinem Hotelappartement erdrosselt und seine sämtlichen Wertsachen entwendet wurden. Die tunesische Polizei kam den Tatverdächtigen durch eine Überprüfung der Verbindungsdaten des entwendeten Handy auf die Spur. Im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme bei den Tatverdächtigen wurden alle Wertgegenstände des Opfers aufgefunden. Die Ermittlungen zur vollständigen Klärung der Geschehnisse dauern in Tunesien noch an.
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal wird im Rahmen der internationalen Rechtshilfe den Verfahrensverlauf weiter verfolgen. Im Übrigen werden die bislang nach hier gelangten Unterlagen auch dem rechtsmedizinischen Institut der Johannes Gutenberg Universität in Mainz zur Verfügung gestellt werden, damit von dort aus die anlässlich der durchgeführten Obduktion erhobenen Befunde abschließend bewertet werden können.
Liebig
Leitender Oberstaatsanwalt