Einstellung des Todesermittlungsverfahrens wegen der Selbsttötung eines Gefangenen in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) hat kürzlich das von ihr geführte Todesermittlungsverfahren eingestellt, da zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten nicht vorliegen.
Am 10.10.2019, gegen 06:00 Uhr, wurde Abdul D. in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt leblos in seiner Zelle aufgefunden. Der junge Mann hatte im Dezember 2017 in Kandel die damals 15-jährige Mia getötet.
Ein Anfangsverdacht für eine Straftat hat sich nicht ergeben.
Abdul D. hat sich erhängt. Es gibt keine Anhaltspunkte auf Fremdeinwirkung. Aktuelle suizidale Absichten waren für die Anstaltsleitung nicht erkennbar.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/4397435
Hubert Ströber
Leitender Oberstaatsanwalt