Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat gegen einen 23jährigen Mann Anklage zum Amtsgericht Speyer - Schöffengericht - wegen Verdachts der Unterschlagung (§ 246 Abs. 1 Strafgesetzbuch) erhoben.
Dem Angeschuldigten liegt zur Last, am 09.05.2013 in einem Waldstück bei Rülzheim mittels eines Metalldetektors zahlreiche antike Gegenstände, welche aus der Mitte des 5. Jahrhunderts nach Christus stammen, ausgegraben und sich zugeeignet zu haben.
Der Materialwert des geborgenen Schatzes beträgt ca. 425.000 bis 575.000 EUR.
Dem Angeschludigten droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Frankenthal (Pfalz), den 14.08.2014
Hubert Ströber
Leitender Oberstaatsanwalt