Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Frankenthal und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz
Brand einer Scheune in Otterstadt am 31.12.2015, 00.44 Uhr
Nach Ermittlungen der Kriminalpolizei kommt als Brandursache fahrlässige Brandstiftung infolge unsachgemäßen Umgangs mit Feuerwerkskörpern in Betracht. Zur Tatzeit wurden nach Angaben von Zeugen Feuerwerkskörper abgefeuert, wovon einer auf dem Dach der Scheune gelandet sein dürfte. Durch entstandenen Funkenflug dürften sich dabei die in der Scheune gelagerten Strohballen entzündet haben.
Vorsätzliche Brandstiftung und ein technischer Defekt werden ausgeschlossen.
Ströber
Leitender Oberstaatsanwalt