Nach der Flucht des Verurteilten wurde sofort ein Haftbefehl erlassen. Ferner wurden Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, welche durch die Polizei erledigt werden. Hierbei wurde u. a. Ermittlungen im näheren Umfeld des Verurteilten durchgeführt. Von einer Öffentlichkeitsfahndung wurde in Übereinstimmung mit den Fahndungsstellen der Polizei bislang abgesehen, um die Ermittlungen im Umfeld möglichst unbemerkt und effektiv durchführen zu können. Zudem besitzt der Verurteilte keinerlei persönliche Merkmale, die eine Wiedererkennung erleichtern würden, so dass zudem die Gefahr bestand, dass die eingeleiteten spezifischen Fahndungsmaßnahmen durch zahlreiche unbrauchbare Hinweise aus der Bevölkerung behindern werden könnten.
Über Einzelheiten der Fahndung sowie den Stand der Ermittlungen können keine weiteren Auskünfte gegeben werden, um den Fahndungserfolg nicht zu beeinträchtigen.
Hubert Ströber
Leitender Oberstaatsanwalt