Pressemeldung Staatsanwaltschaft Frankenthal

Öffentliche Fahndung nach der Flucht eines Verurteilten

 

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) hatte nach der Flucht eines Verurteilten am 07.06.2016 zunächst in Übereinstimmung mit den Polizeibehörden von einer Öffentlichkeitsfahndung nach umfassender Abwägung abgesehen, u. a. um die Ermittlungen im Umfeld des Verurteilten möglichst unbemerkt und effektiv durchführen zu können.

Diese Maßnahme wurde durch eine ohne Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft erfolgte Veröffentlichung einer Zeitung über die Flucht des Verurteilten vereitelt.

Ferner haben inzwischen verschiedene Medien veraltete Lichtbilder des Verurteilten gezeigt. Diese Veröffentlichung ist kontraproduktiv, weil der Verurteilte inzwischen erheblich anders aussieht. Durch die Verbreitung ungeeigneter Lichtbilder besteht die Gefahr, dass unbeteiligte Dritte in die laufenden Ermittlungen hineingezogen werden und dass die Bearbeitung unbrauchbarer Hinweise unnötig Kapazitäten der Ermittler bindet, welche für die eingesetzten spezifischen Instrumente dringend benötigt werden. Infolgedessen hat die Staatsanwaltschaft in Abstimmung mit der Polizei entschieden, eine Öffentlichkeitsfahndung mit einem aktuellen Lichtbild des Verurteilten durchzuführen. Für den Zeitpunkt dieser Aktion sind auch ermittlungstaktische Gründe maßgeblich, welche nicht öffentlich genannt werden können, um den Aufklärungserfolg nicht zu gefährden.

Über sonstige Einzelheiten der Fahndung sowie den Stand der Ermittlungen können weiterhin keine Auskünfte gegeben werden, um den Fahndungserfolg nicht zu beeinträchtigen.

 

Frankenthal (Pfalz), den 16.06.2016

 

Hubert Ströber

Leitender Oberstaatsanwalt

 

Teilen

Zurück