Am 22.06.2013 geriet gegen 12:50 Uhr in der Hafenstraße auf der Ludwigshafener Parkinsel das Dach bzw. die Photovoltaikanlage der von der Firma Alpina angemieteten Lagerhalle der Hafenbetriebe der Stadt Ludwigshafen am Rhein in Brand.
Zur Aufklärung der Umstände, welche zu dem Brand führten, wurden zahlreiche Ermittlungen durchgeführt. Insbesondere wurden Brandsachverständige des Bundeskriminalamtes und des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz in Mainz mit der Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung der Brandursache beauftragt.
Nach Abschluss der Ermittlungen ist festzustellen, dass der Brand der Lagerhalle auf der Parkinsel Ludwigshafen vom 22.06.2013 ohne Zweifel durch einen technischen Defekt an einem Wechselrichter der auf dem Dach der Halle montierten Photovoltaikanlage ausgelöst wurde. Welche konkrete Ursache zu dem technischen Defekt führte, ist aufgrund der nahezu vollständigen Zerstörung der Halle nicht mehr festzustellen.
Montage- oder Wartungsfehler konnten die Sachverständigen ebensowenig feststellen wie Fehler an der Brandmeldeanlage, die zuletzt am 29.04.2013 beanstandungslos überprüft worden war. Brandstiftung ist völlig auszuschließen.
Da der Brand damit auf einer nicht fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten technischen Ursache beruht, war das gegen Unbekannt geführte Verfahren mangels Straftat einzustellen.
Ströber
Oberstaatsanwalt