Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat die Ermittlungen wegen der Tötung eines 20-jährigen Mannes am 19.11.2011 im Waldgebiet bei Weidenthal abgeschlossen und gegen die in diesem Zusammenhang seit 22.11.2011 in Untersuchungshaft befindliche tatverdächtige 17-jährige Jugendliche beim Landgericht Frankenthal die Anordnung der Unterbringung im geschlossenen Vollzug eines psychiatrischen Krankenhauses beantragt.
Das Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen begründet den dringenden Verdacht, dass die 17-jährige Beschuldigte in den späten Abendstunden des 19.11.2011 das Opfer, mit dem sie sich zuvor für die fragliche Zeit in Weidenthal verabredet hatte, in einem psychotisch motivierten Angstzustand durch eine Vielzahl von Messerstichen und Messerschnitten getötet hat.
Diese Feststellungen der Staatsanwaltschaft stützen sich zum einen auf die Auswertungen vielfältiger Spuren am Tatort sowie der bei der Beschuldigten und dem Opfer sichergestellten PC. Zum anderen beruht die Einschätzung auf den Obduktionsergebnissen sowie der im Wesentlichen geständigen Einlassung der Beschuldigten und dem Ergebnis eines zur Frage der Schuldfähigkeit eingeholten psychiatrischen Gutachtens.
Die psychiatrische Sachverständige diagnostizierte bei der Beschuldigten die Erkrankung an einer endogenen Psychose, weshalb davon auszugehen ist, dass bei der 17-jährigen zur Tatzeit die Steuerungsfähigkeit aufgehoben und deshalb Schuldunfähigkeit gegeben war. Die krankheitsbedingte Gefährlichkeit der Beschuldigten erfordert deren Unterbringung im Maßregelvollzug eines psychiatrischen Krankenhauses.
Frankenthal (Pfalz), den 09.02.2012
Liebig
Leitender Oberstaatsanwalt