18 - Jähriger in Frankenthal mit Stich in den Hals getötet – Anklage erhoben
Gegen einen inzwischen 23-Jährigen, der sich seit November 2019 in Untersuchungshaft befindet, hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) kürzlich Anklage wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 10.11.2019 in seiner Wohnung in Frankenthal (Pfalz) mit einem schweren Fäustel ohne rechtfertigenden Grund einmal gegen die linke Kopfseite und ein weiteres Mal heftig gegen den Hinterkopf seines Bekannten geschlagen zu haben, wodurch dieser Ein- und Unterblutungen in der linken Gesichtshälfte und eine blutende Kopfplatzwunde im Bereich des Hinterkopfs erlitt.
Der Angeschuldigte habe sich danach entschlossen, seinen Bekannten zu töten, um zu verhindern, dass dieser ihn wegen des Angriffs mit dem Hammer bei der Polizei anzeigen würde.
Der Angeschuldigte habe ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 13,5 cm ergriffen und mit dem Messer zwei Mal in Tötungsabsicht in Richtung des Halses seines Bekannten eingestochen.
Das Opfer erlitt neben einer oberflächlichen Schnittverletzung an der linken Schultervorderseite eine Stichverletzung an der linken Halsseite; es verstarb am Tattag um 23.45 Uhr an akutem Blutverlust in Kombination mit einer Luftembolie infolge der ihm zugefügten Halsstichverletzung.
Der Angeschuldigte ist ausweislich der Anklageschrift aufgrund eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich.
Er hat die ihm vorgeworfenen Taten nicht gestanden.
Das Landgericht Frankenthal – Schwurgericht – hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hautverfahrens zu entscheiden.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
Angewendete Vorschriften:
§§ 212, 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5, 53, 66 Strafgesetzbuch.
Hubert Ströber
Leitender Oberstaatsanwalt