Pressemeldung Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) vom 15.05.2019

Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen zwei Polizeibeamte wegen Schusswaffengebrauchs in Kirchheim an der Weinstraße

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat das Ermittlungsverfahren gegen eine Polizeibeamtin und einen Polizeibeamten eingestellt. 

Die durchgeführten umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal haben im Wesentlichen folgenden Sachverhalt ergeben: 

Am 19.10.2018, gegen 08:07 Uhr, wählte eine Frau in Kirchheim an der Weinstraße den Notruf der Polizei. Hierbei schildert sie, dass ihr Sohn psychotisch und aggressiv sei und dieser abgeholt werden müsse. Sie teilte der Polizei auch mit, dass sie Angst habe. 

Unmittelbar nach Eingang des Notrufs wurde eine Streife der Polizeiinspektion Grünstadt - eine Polizeibeamtin und ein Polizeibeamter - zum Anwesen der Anruferin und ihres 25-jährigen Sohnes beordert. 

Anschließend verletzte der 25-Jährige seine Mutter in der Küche des Wohnhauses durch Schläge sowie durch Stiche lebensgefährlich. 

Nach dem Eintreffen der Polizeistreife griff der 25-Jährige die beiden Polizeibeamten, nachdem diese bereits das Anwesen der Familie betreten hatten, plötzlich und unerwartet mit einer spitzen Schere an, wobei er der Polizistin und dem Polizisten Stichverletzungen am Kopf zufügte. 

Um weitere - lebensgefährliche - Angriffe abzuwehren, gaben diese zusammen sechs Schüsse mit ihren Dienstwaffen ab, wodurch der Angreifer tödlich getroffen wurde. 

Die Schüsse waren erforderlich zur Verteidigung gegen den noch immer fortwährenden Angriff. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen bewirkten die ersten Schüsse keine umgehende Beendigung des Angriffs. Der Angreifer bewegte sich trotz der Schüsse weiterhin mit der Schere auf die Polizeibeamten zu, welche sich noch in unmittelbarer Nähe des Angreifers aufhielten. Die Polizisten mussten damit nach wie vor jederzeit mit der Beifügung weiterer erheblicher - auch lebensgefährlicher - Verletzungen rechnen. 

Nach den Schüssen teilte der Polizeibeamte über Funk mit, dass es zum Schusswaffengebrauch gekommen sei. 

Die Rettungsdienste wurden alarmiert. Diese trafen kurze Zeit später am Anwesen ein. 

Zum Zeitpunkt des Eintreffens der Rettungskräfte war der Angreifer bereits verstorben. Seine Mutter war zwar noch am Leben, verstarb aber kurze Zeit später trotz Reanimationsversuchen. 

Die Schüsse waren geboten und erforderlich, um einen andauernden rechtswidrigen Angriff auf Leib und Leben der Polizistin und des Polizisten abzuwehren, und somit durch Notwehr und Nothilfe gemäß § 32 StGB gerechtfertigt. 

 

Hubert Ströber

Leitender Oberstaatsanwalt

 

 

 

 

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