Pressemeldung Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) vom 27.03.2019

Deponie-Unglück in Heßheim

Pressemeldung Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz)

vom 27.03.2019

 

Deponie-Unglück in Heßheim 

Nachtrag zu den gemeinsamen Pressemitteilungen vom 21., 22., 23., und 27.08.2018.

 

Nach den bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung kam es am 21.08.2018 auf dem Gelände der Firma Süd-Müll GmbH & Co. KG für Abfalltransporte und Sonderabfallbeseitigung in Heßheim beim Umfüllen des Inhaltes eines 60-Liter-Kanisters in einen 1000-Liter fassenden Intermediate Bulk Container (kurz: IBC) zum Zweck der Transportoptimierung zu einer chemischen Reaktion, bei der stark toxischer Schwefelwasserstoff freigesetzt wurde. 

Der Restinhalt des 60-Liter-Kanisters sowie der Inhalt des IBC wurden sowohl von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Berlin, als auch vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz untersucht. Beide Untersuchungsstellen gelangen in allen wesentlichen Punkten zu übereinstimmenden Untersuchungsergebnissen. 

Demzufolge handelte es sich beim Inhalt des 60-Liter-Kanisters um Abfälle aus der Bestimmung des chemischen Sauerstoffbedarfs (CSB-Abfälle), also um stark schwefelsaure anorganische Lösungen. Auf dem Kanister war die zutreffende abfallrechtliche Bezeichnung angebracht. 

Nach dem Ergebnis der Untersuchungen enthielt der IBC entgegen seiner abfallrechtlichen Deklarierung als Säure nach dem Einfüllen eines erheblichen Teils des 60-Liter-Kanisters eine Flüssigkeit im pH-Wert-neutralen Bereich. Daraus haben beide Untersuchungsstellen den Schluss gezogen, dass sich in dem IBC vor dem Zugeben eines Teils des sauren Inhaltes des 60-Liter-Kanisters eine deutlich basische Flüssigkeit befunden haben muss. Beim Einfüllen der Säure aus dem 60-Liter-Kanister in eine basische Flüssigkeit im IBC sei es dann erwartungsgemäß zu einer starken Wärmeentwicklung gekommen, die zum Aufkochen der Flüssigkeit und zum Überlaufen des IBC geführt haben könne. Zugleich sei durch die Reaktion mit weiteren Inhaltsstoffen der basischen Flüssigkeit Schwefelwasserstoff freigesetzt worden, welcher gasförmig entwichen sei. 

Die beiden mit dem Umfüllen befassten Mitarbeiter sind infolge des Einatmens des Schwefelwasserstoffs, der in die Atmungskette innerhalb der Körperzellen eingreift und bereits in außerordentlich niedrigen Konzentrationen zu einem „inneren Ersticken“ führt, verstorben.  

In der Vergangenheit wurden insgesamt 8 Objekte von 6 Firmen in 3 Bundesländern durchsucht, um den Weg sowie den genauen ursprünglichen Inhalt des falsch deklarierten IBC zu rekonstruieren. Die vollständige Auswertung der umfangreichen Dokumente und Unterlagen, die bei den Durchsuchungen sichergestellt wurden, wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen.  

Der Unglücks-IBC, der als zentrales Beweismittel kurze Zeit nach dem Unfall beschlagnahmt und in einem gesicherten Bereich auf dem Gelände der Firma Süd-Müll GmbH & Co. KG für Abfalltransporte und Sonderabfallbeseitigung abgestellt worden war, ist – nach Klärung komplexer sicherheitsrechtlicher, abfallrechtlicher und transportrechtlicher Fragen – mittlerweile vom Betriebsgelände der Firma Süd-Müll GmbH & Co. KG für Abfalltransporte und Sonderabfallbeseitigung verbracht worden. Er wird im Hinblick auf eine Beweisführung in einem etwaigen Strafverfahren an anderer Stelle weiterhin sicher gelagert.  

Die Ermittlungen dauern an. 

 

Hubert Ströber

Leitender Oberstaatsanwalt

  

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