Anklage wegen mehrfacher schwerer räuberischer Erpressung
Gegen zwei 21-jährige Männer türkischer Abstammung aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, die sich seit Dezember 2017 in Untersuchungshaft befinden, hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) kürzlich Anklage wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung in neun Fällen (§§ 253, 255, 250 Abs. 1 und Abs. 2, 25, 53 StGB) zum Landgericht Frankenthal (Pfalz) erhoben. Die beiden Männer sind hinreichend verdächtig, in der Zeit vom 12.11. bis 17.12.2017 unter Verwendung einer möglicherweise nicht geladenen Schreckschuss- oder Softairwaffe als Drohmittel, in einigen Fällen daneben auch eines Messers, acht Tankstellen sowie einen Supermarkt überfallen zu haben. Die Tatorte liegen in Dannstadt-Schauernheim, Frankenthal, Ludwigshafen, Neustadt, Schwegenheim, Schwetzingen, Speyer und in Worms.
Insgesamt erbeuteten die Angeschuldigten mehr als 12.000 Euro.
Ein Angeschuldigter macht bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch. Der weitere Angeschuldigte hat sich teilweise geständig eingelassen.
Das Landgericht Frankenthal hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Im Falle einer Verurteilung droht den Angeschuldigten jeweils eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren.
Hubert Ströber
Leitender Oberstaatsanwalt