Am 05.10.2017 durchsucht die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) mit Beamten des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz und des Zolls aufgrund zweier Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) zeitgleich die Geschäftsräume von sechs Firmen im Raum Speyer und die Privatwohnungen von fünf Beschuldigten in der Pfalz.
Nach den bisherigen Ermittlungen besteht gegen die Beschuldigten der Verdacht des mehrfachen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges (§ 263 Abs. 1, Abs. 3, Satz 2, Nr. 1, § 25, Abs. 2, § 53, § 54 StGB). Die Beschuldigten sollen insbesondere dafür verantwortlich sein, dass kreditsuchende Kunden über die Höhe der von ihnen zu erstattenden Fahrtkosten der Kreditvermittler getäuscht wurden.
Ferner besteht gegen zwei Beschuldigte zusätzlich der Verdacht des Vorenthaltens / Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB). Insoweit sollen mit der Darlehensvermittlung betraute Mitarbeiter offiziell als selbständige Mitarbeiter geführt worden sein, obwohl es sich tatsächlich um sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse handelte.
Frankenthal, den 05.10.2017
Hubert Ströber
Leitender Oberstaatsanwalt