Pressemitteilung vom 02. September 2010

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Frankenthal und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz

 

(Frankenthal) - Mutmaßlicher Geiselnehmer in Haft

 

Beschuldigter kann sich angeblich an nichts erinnern

 

Der 26-jährige Mann, der gestern nach einer Geiselnahme in einer Aral-Tankstelle in der Mahlastraße von Spezialkräften der rheinlandpfälzischen Polizei überwältigt und festgenommen wurde, wurde heute um 10 Uhr der Haftrichterin vorgeführt. Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankenthal erging ein Untersuchungshaftbefehl wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung. Haftgrund ist Fluchtgefahr.

 

Der Mann hatte gestern am späten Nachmittag, gegen 16.45 Uhr, die Tankstelle betreten und nach jetzt gesicherten Erkenntnissen, zwei Männer (Kunden), zwei Frauen (Kundinnen) und die 21-jährige Kassiererin als Geiseln genommen. Im Laufe der über einer Stunde andauernden Geiselnahme ließ er sukzessive zwei Männer und zwei Frauen gehen. Als er um 18.17 Uhr mit der letzten Geisel, der 21-jährigen Kassiererin, ins Freie gekommen war, erfolgte der Zugriff durch die Spezialkräfte der Polizei.

 

Der Geiselnehmer und ein Polizeibeamter sowie die 21-jährige Frau, die bis zuletzt in der Gewalt des Beschuldigten war, wurden leicht verletzt. Die 21-Jährige wurde aufgrund von Schnittverletzungen im Halsbereich ambulant behandelt.

 

Der 26-jährige Beschuldigte ist türkischer Staatsangehöriger und in Frankenthal wohnhaft. Er ist in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten und steht unter Bewährung.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt der Ermittlungen können noch keine Angaben zum Tatmotiv oder mögliche Hintergründe der Tat gemacht werden. So besteht Klärungsbedarf, ob die Geiselnahme die Folge eines vorausgegangen Raubes ist.

 

Der Beschuldigte hat sich bisher weder gegenüber der Polizei noch der Haftrichterin zu dem Geschehen geäußert. Im Rahmen seiner richterlichen Vernehmung gab er an, dass er sich aufgrund vorangegangenen erheblichen Alkoholgenusses nicht an die Tat erinnern könne.

 

Es bedarf weiterer intensiver Ermittlungen.

 

Es wird nachberichtet.

 

 

Liebig

Leitender Oberstaatsanwalt

 

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