Nach einem Sexualmord im März 2020 zum Nachteil eines damals 17-jährigen Mädchens war der 19-jährige Täter im Oktober 2022 nach erfolgter – noch nicht rechtskräftiger – Verurteilung aufgrund einer Haftbeschwerde aus der Untersuchungshaft in Freiheit entlassen worden.
Anschließende umfangreiche und intensive Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und der Kriminalpolizei Ludwigshafen ergaben konkrete neue Tatsachen, welche eine Wiederholungsgefahr betreffend eines weiteren Opfers begründeten. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal erwirkte daraufhin beim Landgericht Frankenthal einen neuen Haftbefehl gegen den 19-Jährigen. Dieser wurde aus diesem Grund am 12.11.2022 dem Bereitschaftsrichter in Frankenthal vorgeführt, welcher auf Antrag der Staatsanwaltschaft den neuen Untersuchungshaftbefehl in Vollzug setzte.
Der Verurteilte wurde anschließend in eine Jugendstrafanstalt verbracht.
Hubert Ströber, Leitender Oberstaatsanwalt